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   VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232   

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VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 (https://dejure.org/2015,40075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 (https://dejure.org/2015,40075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 6 CE 15.2232 (https://dejure.org/2015,40075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Anforderungen an die Vergabe eines Beförderungsamtes sowie anderer Auswahlentscheidungen durch Vornahme einheitlicher und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen; Anforderungen an das Gesamturteil einer dienstlichen ...

  • rewis.io

    Erfolgreiche Beschwerde im Konkurrentenstreit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Anforderungen an die Vergabe eines Beförderungsamtes sowie anderer Auswahlentscheidungen durch Vornahme einheitlicher und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhenden dienstlichen Beurteilungen; Anforderungen an das Gesamturteil einer dienstlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5).

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 24 f. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298

    Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B. v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B. v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B. v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris; B. v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG, B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Daraus folgt, dass die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden müssen (BVerwG, U. v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.2011 - 2 VR 3.11 - NVwZ-RR 2012, 71/72; BayVGH, B. v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Sie kann ihren wesentlichen Zweck, Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein, nicht erfüllen, weil der Aussagewert der Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen Beamten beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U. v. 26.8.1993 - 2 C 37.91 - juris - Rn. 12, 14; OVG NW, U. v. 15.5.1995 - 1 A 2881/91 - juris Rn. 14 ff).
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 6 CE 15.2232
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerwG, U. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 09.07.2014 - 2 BvR 951/14

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Freihaltung von im Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 6 CE 15.2289

    Auswahlentscheidung, Beamte, Besoldungsgruppe, Dienstherr, Konkurrentenstreit,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1995 - 1 A 2881/91

    Fehlerhafte Regelbeurteilung; Erstellung einer Beurteilung

  • VG Regensburg, 21.09.2015 - RN 1 E 15.1032

    Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen einer Beförderungsrunde

  • VG Augsburg, 26.01.2016 - Au 2 E 15.1052

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Die Ernennung der Beigeladenen ließe sich grundsätzlich auch dann nicht mehr rückgängig machen, wenn sich später herausstellen sollte, dass die Auswahlentscheidung den Antragsteller in seinen Rechten verletzt (BVerfG, B. v. 9.7.2014 - 2 BvR 951/14 - juris Rn. 10; BVerwG, U. v. 4.11.2010, a. a. O.; BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 - juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass durch die Besetzung der ausgeschriebenen Beförderungsposten mit den Beigeladenen die Verwirklichung eigener Rechte, nämlich des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Bewerbungsverfahrensanspruchs, vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (vgl. BayVGH, B. v. 16.12.2015, a. a. O. Rn. 5).

    Auch ansonsten begegnet das Beurteilungssystem im Ausgangspunkt, zumal mit Blick auf die besonderen Beschäftigungsstrukturen bei der ... AG als ...nachfolgeunternehmen, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (ausführlich: BayVGH, B. v. 16.12.2015, a. a. O. Rn. 15; B. v. 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 - juris Rn. 15 f.).

    Im Hinblick auf den insgesamt 24 Monate umfassenden Beurteilungszeitraum erscheint die "Lücke" von lediglich zwei Monaten bereits für sich genommen nicht als wesentlich (vgl. BayVGH, B. v. 16.12.2015, a. a. O. Rn. 12; OVG NW, U. v. 15.5.1995 - 1 A 2881/91 - juris Rn. 16), zumal der Antragsteller während dieser Elternzeit weder seinen Aufgabenbereich noch seine unmittelbare Führungskraft gewechselt hat.

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Sie kann ihren wesentlichen Zweck, Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein, nicht erfüllen, weil der Aussagewert der Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen Beamten beeinträchtigt wird.(BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016, a.a.O., Rdnrn 15, 17 ff.) Dass der Einholung der notwendigen ergänzenden Stellungnahme irgendwelche - letztlich unüberwindliche - Erschwernisse entgegen gestanden haben könnten, ist in der Personalakte des Antragstellers nicht dokumentiert(vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 19), von der Antragsgegnerin nicht behauptet und nach dem Vorbringen des Antragstellers fernliegend.

    Dass der erstinstanzliche Kostenausspruch in Bezug auf die an die "Freigabe" des dortigen Beigeladenen zu 1) anknüpfende Kostentragungspflicht des Antragstellers Bestand hat, obwohl sich die Anzahl der Beigeladenen nicht streitwerterhöhend auswirkt(BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 22 m.w.N.), rechtfertigt sich im Hinblick auf insoweit entstandene Auslagen des Gerichts.

  • VG Augsburg, 21.01.2016 - Au 2 E 15.1077

    Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten

    Die Ernennung der Beigeladenen ließe sich grundsätzlich auch dann nicht mehr rückgängig machen, wenn sich später herausstellen sollte, dass die Auswahlentscheidung den Antragsteller in seinen Rechten verletzt (BVerfG, B.v. 9.7.2014 - 2 BvR 951/14 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 4.11.2010, a. a. O.; BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 - juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass durch die Besetzung eines der ausgeschriebenen Beförderungsposten mit der Beigeladenen, welche ausweislich der von der Antragsgegnerin vorgelegten Beförderungsliste "..._Abo_weitere" in der Besoldungsgruppe A8 geführt wird, die Verwirklichung eigener Rechte, nämlich des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Bewerbungsverfahrensanspruchs, vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2015, a. a. O. Rn. 5).

    Auch ansonsten begegnet das Beurteilungssystem keinen rechtlichen Bedenken, zumal mit Blick auf die besonderen Beschäftigungsstrukturen bei der ... als ...unternehmen (ausführlich: BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 - juris Rn. 15; B.v. 20.11.2015 - 6 CE 15.2289 - juris Rn. 15 f.).

  • VG München, 09.02.2017 - M 21 E 16.5511

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

    Auch einer Erweiterung des Sicherungszeitraumes bis Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer neuen Auswahlentscheidung bedarf es nicht, denn es kann davon ausgegangen werden, dass die für den Dienstherrn handelnde Auswahlbehörde die ihr insoweit obliegenden Mitteilungs- und Wartepflichten beachtet (BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 - juris Rn. 20).

    Ein Verstoß hiergegen hätte im Übrigen nicht den Verlust des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers zur Folge (BayVGH, B.v. 16.12.2015 a.a.O.; BVerwG, U.v. 4.11.2010 a.a.O. - juris Rn. 33 bis 36).

    Die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen wirkt sich dabei grundsätzlich nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B.v. 16.12.2015 a.a.O. - juris Rn. 22; B.v. 16.4.2013 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V;

    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27.11.2015 - 4 S 1733/15 -, Juris, und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, IÖD 2015, 230; Hessischer VGH, Beschluss vom 29.01.2016 - 1 B 1511/15 -, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.12.2015 - 5 ME 199/15 -, DVBl 2016, 196; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2015 - 1 B 146/15 -, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 02.07.2019 - Au 2 E 18.2057

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nichtberücksichtigung bei einer

    Die Ernennung des Beigeladenen ließe sich grundsätzlich auch dann nicht mehr rückgängig machen, wenn sich später herausstellen sollte, dass die Auswahlentscheidung den Antragsteller in seinen Rechten verletzt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 09.02.2017 - Au 2 E 16.1716

    Erfolgloser Konkurrentenantrag aufgrund nicht zu beanstandender dienstlicher

    Die Ernennung des Beigeladenen ließe sich grundsätzlich auch dann nicht mehr rückgängig machen, wenn sich später herausstellen sollte, dass die Auswahlentscheidung den Antragsteller in seinen Rechten verletzt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 - juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

    Etwaige Rechte des unterlegenen Bewerbers würden hierdurch endgültig vereitelt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 6 CE 15.2232 -, juris Rn. 7).
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